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FAQs

Auf dieser Seite finden Sie eine Auswahl häufig gestellter Fragen von unseren Mitgliedern.

Die Antworten sind unverbindlich und ersetzen keine juristische oder steuerrechtliche Beratung. Sie sollen Ihnen lediglich einen Anhaltspunkt geben. Möchten Sie mehr zu den einzelnen Fragen / Themen wissen, rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

 

"Wie werde ich Mitglied?"

Um Mitglied in unserem Verband zu werden, müssen Sie den Antrag auf Mitgliedschaft stellen. Wenn dieser bei uns eingegangen ist, erhalten Sie von uns die Beitrittserklärung zum Rahmenvertrag, die Sie unterschrieben an uns zurücksenden. Diese Beitrittserklärung ist Voraussetzung für eine Mitgliedschaft im ASPV.

 

"Wie gründe ich einen Pflegedienst?"

Sie möchten einen ambulanten Pflegedienst gründen? Dann gratulieren wir Ihnen zu Ihrer Entscheidung, den Weg in die Selbstständigkeit zu gehen! Gern stehen wir Ihnen beratend zur Seite!

Zunächst müssen Sie sicherstellen, dass Sie alle Anforderungen für die Gründung eines ambulanten Pflegedienstes erfüllen können. In erste Linie brauchen Sie ein Büro mit Adresse und Personal. Die Mindestpersonalanforderung in Hessen beträgt eine Pflegedienstleitung (PDL: Pflegefachkraft mit Weiterbildung zur PDL), eine stellvertretende PDL (Pflegefachkraft, Weiterbildung zur PDL ist nicht erforderlich) und zwei weitere Mitarbeiter in der Pflege.

Für die Zulassung eines Pflegedienstes sind natürlich viele formale Angelegenheiten zu erledigen und Unterlagen einzureichen. Bei der Vertragsabteilung der Kostenträger erhalten Sie dafür eine Checkliste.

Machen Sie sich bei Zeiten Gedanken über die Vergütung Ihrer Leistungen. Sie können direkt mit den Kostenträgern Verträge abschließen und weitere Preisanpassungen selbst verhandeln. Erfahrungsgemäß geht letzteres im Alltag oft unter. Oder Sie schließen sich wie die meisten Pflegeeinrichtungen einem Berufsverband an. Im Bereich SGB V erhalten Sie mit Ihrem ersten Arbeitstag bereits die vom Verband verhandelten Preise! Darüber hinaus steht Ihnen ein Verband auch in sonstigen Fragen unterstützend zur Seite, so dass Sie sich mehr auf Ihr Unternehmen konzentrieren können. Was Ihnen der ASPV bietet, lesen Sie hier.

 

"Ich habe einen ambulanten Pflegedienst. Kann ich eine Wohngemeinschaft gründen?"

Für hessische Pflegedienste gilt: Nein. (In anderen Bundesländer ist dies zum Teil anders geregelt.)

In Hessen darf eine ambulante Pflegeeinrichtung nicht Betreiber einer Wohngemeinschaft sein. Jeder Bewohner einer Wohngemeinschaft hat das freie Wahlrecht, von welchem Pflegedienst er versorgt wird.

 

"Meine PDL hat gekündigt. Muss ich das den Kostenträgern melden? Und bis wann muss ich eine neue PDL einstellen?"

Wenn Ihre PDL das Unternehmen verlässt, müssen Sie dies der Vertragsabteilung der Kostenträger mitteilen.

Gemäß Vertrag müssen Sie lückenlos eine PDL angestellt haben. Achtung! Eine Pflegefachkraft genügt nicht. Die Pflegefachkraft muss die Weiterbildung zur PDL vorweisen können.

Ist es Ihnen aus triftigen Gründen nicht möglich, rechtzeitig eine neue PDL einzustellen, sollten Sie umgehend mit der Vertragsabteilung der Kostenträger oder mit uns Kontakt aufnehmen.

 

"Eine Mitarbeiterin in der Pflege ist schwanger. Darf sie weiter arbeiten?"

Auf diese Frage können wir keine pauschale Antwort geben. Möglicherweise kann die Mitarbeiterin eine andere Tätigkeit im Unternehmen wahrnehmen oder nur noch bestimmte Aufgaben übernehmen.

Es steht außer Frage, dass der Schutz der werdenden Mutter und ihres Kindes an erster Stelle steht. Jeder Fall muss daher entsprechend des Arbeitsschutzgesetzes individuell entschieden werden.

Wir empfehlen Ihnen, mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit und Ihrem Betriebsarzt zu sprechen. Gern können Sie uns ebenfalls zu diesem Thema anrufen.

 

"Mein Kunde bekommt 4 Insulinspritzen am Tag. Die 4. Hausbesuchpauschale wird mir nicht bezahlt. Was soll ich tun?"

Die 4. Hausbesuchspauschale ist keine Regelleistung. Ist für die Versorgung eines Patienten eine 4. Anfahrt medizinisch notwendig, muss diese Leistung bei der Einreichung der Verordnung ausdrücklich mit beantragt und die Notwendigkeit begründet werden. Wenn die 4. Hausbesuchspauschale genehmigt ist, dann ist sie eine abrechenbare Leistung und wird entsprechend auch vergütet.

 

"Bietet der ASPV auch Fortbildungen an?"

Der ASPV bietet in Zusammenarbeit mit der HDP GmbH Fortbildungen an. Schauen Sie hier: Fortbildungen.

 

"In welcher Höhe darf ich Investitionskosten in Rechnung stellen?"

Investitionskosten müssen individuell berechnet werden. Sie dürfen nicht höher sein als die faktischen Kosten, die eine Pflegeeinrichtung zu tragen hat.

Lassen Sie daher am besten Ihren Steuerberater die Höhe der abrechenbaren Investitionskosten ermitteln. Er kennt Ihre Zahlen am besten.

 

"Haben Kunden mit einem Pflegegrad 1 Anspruch auf Verhinderungspflege?"

Nein! Die Begründung ergibt sich aus dem eindeutigen Wortlaut von § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB XI: Voraussetzung für den Leistungserhalt ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat und der Pflegebedürftige zum Zeitpunkt der Verhinderung mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist.